Die Richtlinie Bodenluftabsaugversuch bezieht sich auf den bei der Bodenluftabsaugung bisher nicht standardisierten Bodenluftabsaugversuch als Eignungsversuch für eine Bodenluftsanierung. dabei wird unter definierten Randbedingungen geprüft, ob und in welchem Umfang verunreinigte Bodenluft aus der ungesättigten Bodenzone abgesaugt werden kann. Der Versuch wird in der Regel über fünf Tage gefahren. Wie das Sanierungsverfahren selbst ist auch der Vorversuch nur anwendbar bei ausreichend gasdurchlässigem Untergrund, der mit leicht flüchtigen Stoffen verunreinigt ist. Das Verfahren der Bodenluftabsaugung , seine Anwendbarkeit sowie Planungsgrundlage und Kenndaten ausgewählter flüchtiger Stoffe sind in der Richtlinie und im Beitrag zu finden. Die Richtlinie wurde von der Arbeitsgruppe "Grundwasser und Bodenluft" erarbeitet und im Fachausschuss ITVA-H 1 "Technologien und Verfahren" abgestimmt, vom Steuerungs- und Richtlinienverabschiedungsausschusses des ITVA (ITVA=Ingenieurtechnischer Verband Altlasten) zur Veröffentlichung als Entwurf freigegeben.


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    Titel :

    Richtlinie Bodenluftabsaugversuch


    Untertitel :

    Entwurf Stand 8/2000



    Erschienen in:

    Altlasten-Spektrum ; 9 , 5 ; 288-300


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    13 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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