Neben der Unterscheidung nach bundeseigenen oder Nichtbundeseigenen Eisenbahnen erfolgt die bisherige Einteilung der Eisenbahnen nach öffentlichen und nicht öffentlichen Eisenbahnen. Letztere werden nach Hafen-, Werk- und Anschlussbahnen unterschieden. Die bestehende Einteilung der Eisenbahnen berücksichtigt nicht die aktuellen Veränderungen im Eisenbahnwesen, wie in der EU-Richtlinie 91/440/EWG und der Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) festgeschrieben. Zukünftig kann es Eisenbahnverkehrsunternehmen geben, die nicht über ein eigenes Netz verfügen. Die Definition öffentlich leitet sich nicht mehr aus der Tarif- und Beförderungspflicht sondern aus der Satzung des jeweiligen Unternehmens ab. Somit kann jede Eisenbahn ihren Status selbst bestimmen und die bisherige Einteilung der Bahnen muss in Frage gestellt werden. Der Leistungsumfang, klassifiziert nach Angebotspalette, Aktionsradius und Leistungstiefe, bildet heute den Unterschied zwischen den Eisenbahnen. Anhand dieser Klassifizierungen werden die Eisenbahnunternehmen neu abgegrenzt, z.B. in Regionalbahnen, Erschließungsbahnen und Werkbahnen. Über die neue Einteilung wird im Beitrag berichtet.
Güterbahnen neu klassifiziert
Vorschlag für eine neue Einteilung der Eisenbahnunternehmen
Der Nahverkehr ; 18 , 6 ; 13-17
2000-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Güterbahnen neu klassifiziert - Vorschlag für eine neue Einteilung der Eisenbahnunternehmen
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