Die Beantwortung der Frage, ob durch Vorteilsgewährungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei diesem ein geldwerter Vorteil, also Arbeitslohn zufließt, ist in vielen "traditionellen" Bereichen (z.B. Betriebskindergarten, Betriebssport, Berufskleidung) ein ewiges Problemfeld, das in jüngster Zeit noch durch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erweitert wurde. Der Beitrag soll dazu dienen, Problembereiche der Lohnsteuer zu diskutieren. Den Autoren des Beitrags bleibt der Verdacht, dass die vorgelegten Auffassungen zur Besteuerung der privaten Mitbenutzung des Internets lediglich ein Anhängsel zu den Regelungen der privaten Telefonnutzung sind. Die bestehenden Zweifelsfragen erscheinen in der Praxis so gravierend, dass eine tatsächliche Anwendung der Grundsätze des BMF-Schreibens vom 25.4.2000 im Internetbereich häufig zum Scheitern verurteilt ist. Wenn aber eine Regelung tatsächlich in weiten Bereichen nicht handhabbar und damit auch nicht kontrollierbar ist, wird eine gleichmäßige Steuererhebung nicht gewährleistet. Sie ist damit im Ergebnis verfehlt.


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    Titel :

    Private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz - Ein geldwerter Vorteil?


    Untertitel :

    Anmerkung zu dem BMF-Schreiben vom 24.5.2000 IV C - S 2336 - 13/00



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 53 , 27/28 ; 1366-1368


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch