Der Beitrag bringt einen kurzen Kommentar zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.02.2000 zur Zustandsverantwortlichkeit bei Altlasten. Das Bundesverfassungsgericht zeigt die Grenzen dieser Verantwortlichkeit im Hinblick auf die Eigentumsgarantie auf und nennt Kriterien, die durch Behörden und Rechtsprechung zu berücksichtigen sind. Damit holt das Gericht nach, was der Gesetzgeber bei der Abfassung des Bundes-Bodenschutzgesetzes versäumt hat. Die zugrunde liegenden Fälle betreffen die häufig anzutreffende Konstellation, dass nicht der Verursacher der Bodenkontamination, sondern der derzeitige Eigentümer für die in aller Regel sehr kostspieleige Grundstückssanierung haftbar gemacht wird. Die Behörden gingen bislang vielfach davon aus, dass sie die Eigentümer verunreinigter Grundstücke mehr oder weniger unbeschränkt zur Sanierung heranziehen können. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.02.2000 schafft nun eine neue Grundlage.
Haftungsbegrenzung bei der Zustandsverantwortlichkeit für Altlasten
Ein Musterfall zur Eigentumsgarantie des Grundgesetze
Altlasten-Spektrum ; 9 , 4 ; 225-226
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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