Die Haftungsregeln im internationalen Verkehr stammen aus einer Zeit, als es noch keinen Kombinierten Verkehr (KV) gab, sondern nur die Alternativen Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See. Jeder dieser Verkehrsträger hat seine eigene Haftungsordnung, die den speziellen Verhältnissen dieses Verkehrsträgers angepasst ist. Kommt es im KV zu einem Transportschaden, muss der Geschädigte zunächst prüfen, auf welchem Teil dieser Schaden eingetreten ist, bevor geklärt werden kann, ob es eine Haftung geben könnte und in welcher Höhe. Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN ECE) behandelt das Thema der Haftungsfrage im KV schon seit den 70er Jahren, ohne zu einem konkreten Beschluss gekommen zu sein. Zwei widerstreitende Prinzipien beherrschen die Diskussion: die so genannte Network-Haftung und die so genannte strikte Haftung. Nach der Network-Haftung gilt das "Recht der Strecke" und es wird zunächst geklärt, wo der Schaden auftrat, entschieden wird dann nach der Haftungsordnung dieses Verkehrsträgers. Bei der strikten Haftung muss der Transportunternehmer nach einheitlicher Regelung haften - unabhängig davon, wo der Schaden eingetreten ist. Der Stand der Diskussion um die Haftungsregelung wird im Beitrag vorgestellt.
Haftung im KV: Eine unendliche Geschichte
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 54 , 109 ; 3
2000-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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