Kesselwagen müssen in regelmäßigen Abständen zur Wartung oder Reparatur gebracht werden. Der Beitrag behandelt die Verantwortung und Haftung des Bestellers für eine Werkleistung nach dem neuen Transportrecht. Der Besteller kann Einsteller oder Miter eines Kesselwagens sein. Die Werkstatt kann es mit leeren oder beladenen, mit gereinigten oder ungereinigten Wagen zu tun haben. Die Übergabe regelt der Frachtvertrag zwischen den Beteiligten. Die Vorgehensweisen im Binnenverkehr sowie im grenzüberschreitenden Verkehr nach dem neuen Frachtrecht werden ausführlich beschrieben.
Der Rechtsweg zur Werkstatt
Gefährliche Ladung ; 45 , 1 ; 18-19
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Reparatur , Kesselwagen , Frachtbrief , Recht , Haftung
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