Die Unterweisung ist ein wichtiger, aber oft ein verkannter oder nicht beachteter Bestandteil im Bereich der Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und somit auch zur Steigerung der Betriebsleistung. Ob sie ihre positive Wirkung entfalten kann, ist abhängig von der Überzeugung der Führungskräfte zur Notwendigkeit einer professionellen Unterweisung. Eine weitere Einflussgröße ist die Person des Unterweisenden. Sie muss nicht nur Fachmann sein, sondern sollte auch ein gewisses Maß an pädagogischem Geschick besitzen. Dem zu Unterweisenden muss dabei deutlich werden, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingebunden sind in alle betrieblichen Abläufe und dass hiervon auch das Betriebsergebnis und das Image des Unternehmens maßgeblich beeinflusst werden. Ziel der Unterweisung muss es sein, den beschäftigten für die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.


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    Titel :

    Unterweisen, nicht belehren


    Untertitel :

    gesetzliche Verpflichtung zur Leistungssteigerung nutzen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    FB/IE ; 49 , 2 ; 85-86


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch