Die letzte grundlegende Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes war vor 28 Jahren. Die Arbeitswelt hat in dieser Zeit einen wesentlichen Wandel erfahren. Den aktuellen Anforderungen an ein Betriebsratshandeln und der betrieblichen Mitbestimmung wird das Gesetz nicht mehr gerecht. Eingegangen wird u.a. auf die Themen Betriebsbegriff, Betriebsräte und Organisationsform des Unternehmens, Wahlverfahren, Abeitnehmerbegriff, Mitbestimmung, Verhandlungsposition des Betriebsrats. Betriebsräte sind an die Organisationsform des Unternehmens gebunden. Durch Umstrukturierungsprozesse, Dezentralisierung und Verantwortungsverlagerung verändern sich die Organisationsformen der Unternehmen. Die Verlagerung von unternehmerischen Risiken auf Beschäftigte führen zur Aushöhlung des Arbeitnehmerbegriffes. Diese Themen zeigen eine veränderte Wirklichkeit auf, der das aktuelle Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr Rechnung trägt.
28 Jahre Betriebsverfassungsgesetz
Eine Bilanz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 3 ; 129-132
2000-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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