Airbaganordnung zum Schützen eines auf einem Sitz (2, 3) eines Kraftfahrzeugs (1) befindlichen Fahrgastes (4), wobei die Airbaganordnung ein aufblasbares Element (10) und zumindest eine Aufblasvorrichtung (20, 21) zum Aufblasen des aufblasbaren Elements (10) umfasst und der Airbag durch zumindest eine Halterung (26) am Dach (27) des Fahrzeugs (1) angebracht ist, so dass sich der Airbag dann, wenn er aufgeblasen ist, vom Dach (27) des Fahrzeugs (1) abwärts erstreckt, um eine Stellung vor einem auf einem Sitz (2, 3) des Fahrzeugs (1) befindlichen Fahrgast (4) einzunehmen, wobei die oder jede Halterung (26) dazu geeignet ist, das aufblasbare Element (10) als Reaktion auf eine auf den Airbag ausgeübte Kraft, die eine wesentliche Vorwärtskomponente aufweist, oder als Reaktion auf eine Unfallsituation, bei der ein Sitz (2, 3) des Fahrzeugs (1) durch einen nichtangegurteten Fahrgast (4) belegt ist, freizugeben und wobei die oder jede Halterung (26) so angepasst ist, dass das aufblasbare Element (10) am Dach (27) befestigt bleibt, wenn es einer im Wesentlichen abwärts gerichteten Kraft ausgesetzt wird, aber vom Dach (27) gelöst wird, wenn es einer vorwärts gerichteten Kraft ausgesetzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Halterung (26) einen Haken (28), der sich vom Dach (27) des Fahrzeugs (1) erstreckt, und ein am Airbag bereitgestelltes offenes Element (11), das am Haken (28) aufgenommen ist, umfasst, wobei der Haken (28) mit einem Halter (31, 40, 41, 42) verbunden ist, um das offene Element (11) am Haken (28) zurückzuhalten, außer wenn eine vorwärts gerichtete Kraft auf den Airbag ausgeübt wird, wobei der Haken (28) einen Schaft (29) umfasst, der einen im Wesentlichen waagerechten Arm (30) trägt, wobei das offene Element (11) am waagerechten Arm (30) aufgenommen ist, und wobei sich ein Halter am oder neben dem sich waagerecht erstreckenden Arm (30) befindet, um das offene Element (11) am waagerechten Arm (30) zurückzuhalten, bis eine vorwärts gerichtete Kraft auf den Airbag ausgeübt wird, wobei der Halter ein Anschlagelement (31) umfasst, das sich von oberhalb des waagerechten Arms (30) abwärts erstreckt, wobei das Anschlagelement (31) in einer vorherbestimmten Entfernung über dem waagerechten Arm endet.
Airbaganordnung
2017-08-31
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
IPC: | B60R Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen , VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR |